Unsere Allgemeinen Geschäftsbedigungen
Skipass-Rückvergütung
Bei einem Sportunfall muss der Skipass unverzüglich an einer unserer Kassen hinterlegt werden. Das ärztliche Attest kann bis zum nächsten Tag beigebracht werden. Als Benutzungstage gelten die Tage von der Ausstellung bis zur Hinterlegung des Skipasses. Staffel und Eintageskarten werden nicht refundiert. Die Beförderungsbedingungen von Seilbahnen sehen nicht vor, dass Skipässe rückvergütet oder verlängert werden, wenn die Seilbahnen witterungsbedingt durch höhere Gewalt (Sturm oder Lawinengefahr) nicht in Betrieb genommen werden können. Skipässe sind nicht übertragbar. Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen oder Sperrung von Skiabfahrten stellen keinen Anspruch auf Rückerstattung und Verlängerung dar. Der nachträgliche Umtausch, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Kontrollen nach dem Drehkreuz
Skipässe sind auf Verlangen dem Seilbahnpersonal bzw. Kontrollorganen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen. Bei Verweigerung der Dateneinsicht kann der Datenträger gesperrt werden. Werden Gäste in der Kontrollzone ohne oder mit einem ungültigen Skipass angetroffen, wird Schadenersatz berechnet. Missbräuchlich verwendete Skipässe werden ersatzlos eingezogen. "Schwarzfahrern" droht zusätzlich zum Nachkauf der Tageskarte ein Aufwandszuschlag von EUR 30,00.
Ausweispflicht
Das Alter bei Kindern, Schülern, Jugendlichen, Senioren bzw. andere Begründungen zum Erhalt eines ermäßigten Skipasses sind sowohl beim Kartenkauf als auch bei den Liftzugängen mit einem entsprechenden Lichtbildausweis auf Verlangen nachzuweisen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Ausweis weder Kinderfreikarten noch Ermäßigungen gewährt werden können.
Beförderungsbedingungen
Bitte beachten Sie die Beförderungsbedingungen der einzelnen Seilbahnen und Liftanlagen (Aushang an den Liftanlagen).
Pendelbahnen sind berechtigt zur Beförderung von Fahrgästen und Wintersportgeräten. Keine Beförderung von Fluggeräten und Fahrrädern.
Sesselbahnen sind berechtigt zur Beförderung von Fahrgästen mit angeschnallten Wintersportgeräten. Dies sind: Alpinski, Monoski, Snowboard, Swingboard (Swingbo) mit Bindung, Langlaufski, Firngleiter, Skibob mit Kurzski, Bockerln mit Kurzski, Schneescooter.
Schlepplifte sind berechtigt zur Beförderung von Fahrgästen mit angeschnallten Wintersportgeräten. Dies sind: Skibob, Monoski, Snowboard, Swingboard (Swingbo) mit Bindung, Kurzski, Langlaufski, Spezialsportgeräte für Behinderte. Entsprechende Übung wird vorausgesetzt. Wenn die Sicherheit mit dem Spezialgerät nicht gewährleistet ist, erfolgt keine Beförderung!
Kartenverbund
Mit dem Kauf eines Skipasses schließen Sie einen Beförderungsvertrag mit der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH ab. Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Key Card
Die Liftkarten werden ausschließlich auf Key Cards ausgegeben. Pfandgebühr: EUR 2,00. Rückgabe der unbeschädigten, funktionstüchtigen Key Card bei dem Key Card Automaten OLEX bzw. bei jeweiligen Kassa.
Hinweis: Key Cards werden an jedem Leser beim Durchgehen entwertet. Bitte diese Karten nur am Tag der tatsächlichen Verwendung ins Skigebiet mitnehmen.
Freier Skiraum
Dort werden keinerlei Sicherungsmaßnahmen, insbesondere keine Kontrollen oder Sperren ergriffen. Ausnahmsweise dennoch getroffene Maßnahmen sind völlig freiwillig oder liegen gar außerhalb des Einflussbereichs der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH; sie begründen keinerlei Verpflichtung für die Zukunft, so dass weder darauf vertraut werden darf, dass künftig gleichartige Maßnahmen gesetzt würden, noch darauf dass, weil einmal gesetzte Maßnahmen beendet sind, es aktuell sicher wäre. Vielmehr wird der Skigebietsbetreiber niemals zu erkennen geben, dass er von sicheren Verhältnissen ausgeht. Der Skigebietsbetreiber hat keinen Einfluss darauf, welche und wie viele Personen den freien Skiraum befahren. Folglich sind Sie – wie ganz generell im freien Skiraum – ausschließlich eigenverantwortlich und zur Gänze auf eigenes Risiko unterwegs.
Tickets und Preise
Preise und Leistungsumfang auf Anfrage an unseren Kassen.
Instandhaltung Rad- und Wanderwege
Die Instandhaltung der Wander- und Radwege liegt nicht im Verantwortungsbereich der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH. Die Haftung liegt bei externen Leistungsträgern. Irrtümer, und Änderungen sind jederzeit vorenthalten!